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Gesetze und Gebote – Orhima

Mit der Ersten Offenbarung gab uns Al’Abu ein festes Fundament: die 99 Gesetze. Mit der Zweiten Offenbarung wurde uns mehr zuteil, Ar’Rashid sprach erneut zu uns. All dies formt unser heutiges Verständnis der 99 Gesetze und geht darüber hinaus. Sie weise im Alltag anzuwenden und alle zu beachten, gelingt selten in Gänze. Dies treibt uns an, daran zu wachsen, denn nie vergessen wir das 99. Gesetz: Die Gottgefälligen tragen stets ein jedes der 99 Gesetze im Geiste.

Von den 99 Gesetzen

Dies Werk kann dir nicht alle 99 Gesetze aufzählen, ausführlich betrachten und mit Beispielen versehen. Es kann nicht ersetzen, wofür ein Mawdli Jahre der Ausbildung benötigt. Unterstützung wollen wir dir bieten, anderen den All-Einen näher zu bringen oder deinen Glauben im Diskurs mit anderen zu stärken. Grundlagen und häufige Interpretationen nach den Rechtsschulen nennen wir, auf dass es Ausgangspunkt deiner eigenen Auseinandersetzung mit den 99 Gesetzen sei.

»Al’Kira schuf die Welt und gab allem eine Ordnung. Uns gab Er die 99 Gesetze und in ihnen ist die erhabene Ordnung der Welt gespiegelt. So untergliedern sich die Gesetze nach Themen, gleich dem Kalifat, welches aus den Stämmen und diese aus ihren Sippen gebildet werden.«
—Mawdli ar-Yerhani, Also spricht Rastullah, um 103 nach Rastullahs Erstem Erscheinen

Wisse aber, die Zweite Offenbarung brachte Veränderung, die Rechtsschulen schreiben die Gesetze nicht mehr auf die gleiche Weise. Wir beide gründeten die Schule von Khabîra und geben die Gesetze wieder, wie wir sie verstehen. Vergiss nicht, es ist an dir, deinen eigenen Weg zu As’Sali zu finden und dein Verständnis der 99 Gesetze im Diskurs mit anderen zu entwickeln.

Vom Laufe der Wochen und Monde

Der Lauf der Wochen und Monde ermahnt uns daran, wie Al’Abu die Welt schuf. Die Gesetze 1 bis 10 sind unstrittig und alle Gottgefälligen leben nach dem festen Lauf der Dinge. Zugleich halten uns diese Gesetze an, uns nicht dem Müßiggang hinzugeben.

Insbesondere die Zählweise der Tage ist denen fremd, die nicht in unseren Zelten geboren wurden und erst später zu Rastullah fanden:

1. Die Gottgefälligen zählen getreulich die Tage, damit sie gewiss die sieben vom achten und neunten zu trennen verstehen.

2. Die Gottgefälligen schaffen mit Fleiß an jedem der sieben Tage.

3. Die Gottgefälligen erinnern sich des großen Frevels am achten Tag. Zorn und Trauer erfüllen sie ganz und hindern sie an Arbeit und Essen. Die Gottgefälligen nehmen nur Wasser, auch Wein, aber nur in Maßen, zu sich und üben sich in Enthaltsamkeit.

4. Die Gottgefälligen erinnern sich der großen Freude am neunten Tag. Sie feiern ihn voll stiller Zufriedenheit.

6. Die Gottgefälligen streben am Ersten Rastullahellah danach, As’Sali nahe zu kommen, zeigen ihre Verehrung durch Enthaltsamkeit und öffnen ihren Geist in Demut.

Unsere Feinde unter dem schändlichen Banner des gekrönten Raben hatten uns studiert und nutzten die Gesetze gegen uns. Am achten und neunten Tag griffen sie an. Die Mawdliyat sahen es, und dies war ihr Ratschluss: Wenn der Feind keiner der unseren ist, stelle dich ihm entgegen, egal wann. Dann stehen das 3. und das 41. Gesetz im Widerspruch und hier hat das 51. Gebot Vorrang. Merke dir, was du unterlassen hast und bitte den All-Einen um Vergebung! Hole es nach. Kämpft aber Novadi gegen Novadi, sind die Gesetze zu achten. Wer gegen sie verstößt, den treffe der Zorn aller Anhänger Al’Kiras.

Von der Nahrung der Rechtgläubigen

Nie war der Streit unter den Gottgefälligen größer als bei diesen Gesetzen. Über 10 Jahre führten die Stämme der Wüste gar einen Krieg gegen die Beni Avad über die Frage, wie das 16. Gesetz zu verstehen sei. Erinnere dich daran, voll Inbrunst führe den Diskurs über die Gesetze, doch lasse es nie zum Krieg mit deinen Schwestern und Brüdern kommen!

Mit den Gesetzen 11 bis 20 gibt uns Ar’Raschtul auf, was wir speisen und was wir meiden sollen. Da sie uns, ebenso wie die Gebote zum Kalender, stark von Andersgläubigen unterscheiden und das tägliche Leben bestimmen, werden sie umfänglich wiedergegeben:

14. Die Gottgefälligen speisen nichts, was mehr als sechs Beine hat.

15. Die Gottgefälligen speisen nichts, was vier, fünf oder sechs Beine und auch Flügel hat.

16. Die Gottgefälligen speisen nichts, was lange Ohren und eine Schuppenhaut trägt und was im Wasser lebt.

17. Die Gottgefälligen speisen keine Nebelkrähe und keine Sandkrähe, auch die Rohrdommel nicht, den Lämmer— und den Bartgeier, die Fledermaus und den Sturzpelikan.

18. Die Gottgefälligen speisen keine gefiederten Wesen, die gespaltene Hufe haben.

19. Die Gottgefälligen speisen nicht vom eigenen Pferd, Kamel oder Maultier und nicht vom Pferd oder einem anderen Reittier ihrer Freunde oder Eltern.

20. Die Gottgefälligen speisen nicht vom Maulwurf, auch nicht von der gelbpelzigen Art, die im Khoram— Gebirge haust.

Die Rechtgläubigen der Kefter Schule legen das 19. Gesetz strikt aus, nie würden sie Pferde— oder Kamelfleisch verspeisen. Alle anderen lehnen dies nicht strikt ab, würden aber nie das eigene Reittier oder das eines Freundes essen.

Oft führen diese Gebote zu Diskurs mit Andersgläubigen, die nicht verstehen, obwohl sie selbst an vielen Stellen ähnliche Gebote ihrer falschen Götter befolgen. Dabei erkennen wir immer mehr die Weisheit As’Salis in den Geboten und stellen diejenigen, deren Sinn wir noch nicht gänzlich verstanden haben, ebenso wenig in Frage. Gerade jetzt im Zeitalter der Rache verstehen wir, warum wir nichts speisen sollen, was mehr als sechs Beine hat.

Kreaturen mit vier, fünf oder sechs Beinen und Flügeln sahen wir zuerst im Khoram-Gebirge, nachdem ein Anhänger des schändlichen Borbarad sich dort niedergelassen hatte und wir verstanden, dass Al’Abu uns vor dem Verzehr der Chârazul warnen wollte. Gleiches gilt für geflügelte Wesen mit gespaltenen Hufen. In Unau und Khabîra verstehen wir, dass er uns vor dem giftigen Khôm-Gürteltier warnen will, ebenso vor Kreaturen des Wassers, denn diese sind uns als Wüstenbewohner fremd und sollen nicht unsere Nahrung sein, denn sie stammen nicht vom Land Rastullahs. Ob der Sinn am Verbot, Maulwurf zu essen, auf deren Leben unter dem Sand zurückgeht? Einige spekulieren dies in der neuen Zeit.

Wie sich die Rechtgläubigen verhalten mögen

Wie wir leben und As’Sali dienen, ist bedeutend, da es uns zu Gottgefälligen macht und von Andersgläubigen unterscheidet. Umso schwieriger ist, sich immer an all diese Gesetze zu halten.

Wie die Rechtgläubigen speisen sollen

Das wohl wichtigste der Gesetze 21. bis 25. zum Speisen ist das 24.:

24. Die Gottgefälligen speisen nicht von Geschirr, das von einem Ungläubigen berührt wurde.

Im Kalifat hat vor langem eine Lösung Einzug gehalten, die alle Schulen akzeptieren: Wo Andersgläubige zu erwarten sind, wie in Karawansereien, gibt es zwei Arten Geschirr. Durch Symbole oder Farbe ist markiert, welches Geschirr wem gebührt. Bist du in der Ferne und unter Andersgläubigen, führe stets dein eigenes Geschirr mit dir und achte darauf, dass allein du oder andere Rechtgläubige es waschen.

Vom Alltag der Rechtgläubigen

Geist und Körper sind eins und nicht zu trennen, handle stets mit allen Sinnen und deinem Verstand, wenn du die Gesetze 26. bis 40. achtest:

33. Die Gottgefälligen dienen der Gemeinschaft und diese dient ihnen.

36. Die Gottgefälligen befleißigen sich der Sanftmut an allen neun Tagen in allen Gottesnamen im Jahreslauf.

37. Die Gottgefälligen meiden es, von bösen Dingen zu sprechen.

Lese was hierzu ein weitgereister Mawdli vom Kalifenhof schrieb:

»Mannigfaltig sind die Wege, Ar’Rashid zu dienen. Frage dich, was du tun kannst, um die Gemeinschaft der Gläubigen zu stärken. Denn dies lehrt uns das 33. Gesetz. Deine Arme sind kräftig und deine Klinge tödlich? Dann gehe dorthin, wo sie gebraucht werden. Groß ist dein Vermögen? So hilf den Gläubigen, die Not leiden. Ein Muwlat vom Bettler gegeben, ehrt den All-Einen mehr, als der Marawedi des Handelsherren. Dir ist das Glück eines großen Erbes zuteilgeworden? Du hast aus der Kraft deiner Hände Großes geschaffen und viel Gold errungen? Dann danke Al’Abu, erfreue dich daran und leiste deinen Beitrag, wie es Sein 33. Gesetz von dir erwartet.«
—Shanatir Sheranbil, Hoher Mawdli des Kalifats, 256 nach Rastullahs Erstem Erscheinen

Wir Rechtgläubigen kennen das Übel, dem wir gegenüberstehen! Doch wir sprechen nicht unnötig davon. So ist es Sein Wille nach dem 37. Gesetz. Nie soll ein Wort davon gegenüber Andersgläubigen fallen.

Nie werden wir Ar’Rashid gänzlich erfassen, streben aber danach, Ihn mehr und mehr zu begreifen. Daher ist es eine heilige Pflicht, die Orte Seines Erscheinens aufzusuchen. Über die Zahl der Pilgerfahrten gibt es unterschiedliche Interpretationen.

»Frage die Beni Kasim, sie werden dir sagen, Du musst 99-mal gen Keft pilgern. Die Kefter selbst sagen dir, du sollst Al’Abus Frauen ehren und für jede einmal dorthin ziehen. Von Khabîra sagen sie mir nichts. Und die Mawdliyat von Unau und Khabîra, sie raten mir, ich solle mindestens an einen der Orte pilgern und es erfreue den All-Einen, wenn ich es häufiger täte. Heshinja, schenke mir Weisheit, dass ich das richtige tue.«
—Ahmed ibn Mahrwan, Aramya aus Brig-Lo in Khabîra, 286 nach Rastullahs Erstem Erscheinen
Von Ehre und Diskurs

Lese wie meine Mutter uns die Gesetze erklärte:

»Du fragst, wie du dich in Sanftmut üben und doch nie deinen Zorn hemmen sollst, Charef? Ja, Hennah, es geht um das 36. und das 41. Gesetz. Es ist nicht schwer, meine Kinder. Wir sind Novadis und was wir tun, stehe im Einklang des Herzens und Geistes. Unser Alltag soll von Sanftmut erfüllt sein, denn wer wollte in einem Aram leben, wo beständig Missgunst und Streit herrschen? Unsere Ehre wird von den 99 Gesetzen bestimmt, denn nur, wenn wir sie achten, sind wir ehrenhaft und Rechtgläubige. Wer unsere Ehre missachtet, der missachtet auch den All-Einen! Und sind unsere Lieben nicht ein Teil von uns, wie wir ein Teil von ihnen? Setzt den Zorn nicht mit Kampf und Krieg gleich. Schwach wären unser Stamm und das Kalifat, wenn alle gegeneinander kämpften. Denkt an unseren ehrwürdigen Mawdli Gaftar. Der Diskurs ist auch ein Weg.«
—Shabra saba Charef, Oase Manesh, 258 nach Rastullahs Erstem Erscheinen

Dies sind die beiden Gesetze, die wir dazu in Erinnerung rufen:

41. Die Gottgefälligen hemmen niemals ihren Zorn, wenn ihre Ehre verletzt, gekränkt oder gar in Frage gestellt wird.

42. Die Gottgefälligen geben ihrem Zorn freie Bahn, wenn die Ehre ihrer Freunde, Eltern, Kinder, Partner oder Pferde abgeschnitten, gekränkt oder in Frage gestellt wird.

Die Zweite Offenbarung hat kaum ein Gesetz so verändert, wie das 42. Für die Kefter ist alles beim Alten und nur Männer können (und müssen) die Ehre verteidigen. Die Unauer und Fasarer Schulen gestehen Frauen zu, ihre Ehre oder die ihres Vaters zu verteidigen, doch gehen sie den letzten Schritt nicht, eine Novadi kann (und muss) bei ihnen nicht die Ehre ihres Mannes oder Sohnes verteidigen, wie wir in Khabîra oder die Schulen von Selem und Rashdul es verstehen.

Von der Mehrung Seines Ruhms und Seiner Macht

Wir mehren den Ruhm Rastullahs vor allem durch uns selbst. Indem wir die Gesetze ehren und nach ihnen leben, lobpreisen wir Ar’Raschtul. Erinnere dich, was nach der Ersten Offenbarung geschah. Unsere Ahnen eroberten Städte und Lande. Als wir aber zu sehr in die Ferne blickten, da erlitten wir Niederlagen. Denn dies ist wichtig: Nie dürfen wir vergessen, was uns ausmacht. Nicht zuletzt die Gottgefälligen, welche herrschen, werden durch das 50. bis 55. Gesetz ermahnt. Gerade das 50. Gesetz lesen wir heute mit anderen Augen. Seinen Ruhm und Seine Macht mehren wir durch weise Herrschaft, die das Land und die Menschen darauf schützen und gedeihen lassen. Nur so können wir im Zeitalter der Rache bestehen. Wir alle sind berufen, darüber zu wachen, denn wir bestimmen die Hairanim und nie sollst du deine Wahl unachtsam oder leichtfertig treffen.

50. Die Gottgefälligen sind bescheiden, denn sie wissen, dass sie Mich nie gänzlich begreifen werden.

Vom Umgang mit Gottgefälligen

Ehe Al’Abu von den Andersgläubigen sprach, gab Er uns Gebote zum Leben unter Rechtgläubigen. Unstrittig waren das 56. bis 61. Gesetz bis zur Zweiten Offenbarung: 58. Die Gottgefälligen beweisen ihren Mut in der Amadah. Sie sind Mein Schild, Meine Zunge und Mein Waqqif.

59. Die Gottgefälligen halten ihre Eltern stets in Ehren. Doch, du wirst es ahnen, die Frage, welche Geschlechter gemeint sind, wird heute gänzlich anders diskutiert. Die Amadah ist zentral für uns Novadis. Aus ihr folgen viele Rechte und ob allein Jungen, nur wenige Mädchen, nur Kampfesstarke oder alle ohne Einschränkung sich in ihr beweisen können, dies scheidet die Schulen wie wenig anderes; ebenso die Fragen, ob auch Frauen ihre Eltern ehren sollen, wie meine Mutter es tat, als sie mich Charef nach ihrem Vater nannte. Die Mawdliyat der Kefter Schule würden argumentieren, dass eine Mutter ihren Ahnen solches nicht schuldig ist, sie allein könne entscheiden, wie sie ihre Kinder bis zur Amadah lehre und was sie ihnen mitgeben möchte.

Vom Umgang mit Andersgläubigen

Groß ist unsere Bürde im Umgang mit denen, die Rastullah nicht verehren. Er gab uns klare Gebote, wer unser Feind ist und wer nur missversteht:

62. Die Gottgefälligen meiden das andere Geschlecht und wechseln mit ihm weder Worte noch Blicke, so dies nicht erforderlich oder sie nicht in den Ehebund mit ihnen getreten sind.

63. Die Gottgefälligen meiden die Ungläubigen und wechseln mit Ihnen weder Worte noch Blicke – es sei denn, um sie zu tadeln und zu belehren.

67. Die Gottgefälligen meiden die Anhänger der Gott— Echse und wechseln mit ihnen weder Worte noch Blicke.

68. Die Gottgefälligen meiden die Frauen, welche die Gott-Echse verehren; sie seien ihnen ein besonderer Gräuel.

69. Die Gottgefälligen berühren nichts, was mehr als sechs Beine hat, so sie es nicht vernichten wollen.

Lese, was unser guter Freund zu diesen Gesetzen sagte, auf dass es dir auf deinem Weg helfen möge:

»Ehe mir die Vision Al’Khas zuteilwurde, war ich ein einfacher Hirte. Ich mied die Frauen außer meinen Blutsverwandten und meiner Frau, so ehrte ich das 62. Gesetz. Bei Festen und wichtigen Anlässen, da kamen wir zusammen, jedoch nie allein. Ich wusste, die Beni Kasim oder die Schüler Kefts hielten es noch strikter.

Als Al’Abu, gepriesen sei Sein Zelt, mich erwählte und ich durch das Kalifat zog, da weitete sich mein Blick, wie er mein Geist und Herz geöffnet hatte. Die Anhänger Unaus hatten es anders gehalten, denn sprach das Gesetz nicht von Gottgefälligen und dem Umgang mit denen anderen Glaubens? Und sagt es nicht, es solle gemieden werden, so wie wir einen falschen Weg in der Wüste meiden, ihn aber doch gehen, wenn es die Umstände erfordern? Entscheidend sind die Unterschiede, denn nicht ohne Grund kann es heißen, es solle gemieden werden und ein anderes Mal wir sollten etwas vernichten. Immer mehr sah ich, wie vielfältig die Welt von Al’Abu geschaffen war. Und wie könnte ich Seine Kunde in die Welt tragen, wenn ich nicht von ihr sprechen dürfte? Schwierig sind Seine Gesetze für uns, Rastullah, ich habe gesündigt und bitte um Vergebung! Hier in Khabîra schenkte Er uns Klarheit. Wir haben gesehen, gespürt, was Sein Wille ist, und danach handeln wir.«

—Lulzim ben Harkim, Oase Khabîra, 286 nach Rastullahs Erstem Erscheinen

Die Schulen streiten, ob der Umgang mit ungläubigen oder allen Personen anderen Geschlechts gemeint ist. Einig sind wir nur darin, dass Blutsverwandte wie Mütter, Großväter, Söhne und Ehefrauen nicht gemeint sind. Die Kefter belassen es dabei und untersagen jeden anderen Umgang, in Fasar und Selem wird das Gebot lockerer ausgelegt und nur auf vertraute Kontakte im Privaten bezogen, allerdings auch für Rechtgläubige. Die Schulen von Khabîra und Unau beziehen es nur auf private Kontakte mit Andersgläubigen während die Schule von Rashdul diesem Gesetz wenig Bedeutung beimisst.

So siehst du in Khabîra unverheiratete junge Frauen und Männer in vertraulichen Gesprächen oder zusammen Ziegen hüten oder den Kampf üben. In Keft wird dies nur unter Geschwistern oder Eheleuten geschehen, während in Unau auf Festlichkeiten Frauen und Männer abwechselnd tanzen und sich gegenseitig locken und anfeuern.

Ähnlich verhält es sich beim Umgang mit Andersgläubigen im Allgemeinen. Bei Anhängern der Gott-Echse sind wir uns einig, dass mit diesen keinerlei Kontakt gepflegt werden soll. Die Kefter lassen den Satzteil mit der Belehrung weg und erlauben selbst dies nur auf religiöse Dispute beschränkt. Im Gegensatz dazu legt die Schule von Rashdul das Gesetz so locker aus, dass es kaum Bedeutung hat. Alle anderen Schulen erwarten von den Gottgefälligen, dass sie stets Belehrungen der Andersgläubigen einfügen, dass sich diesen Seine Größe und Weisheit offenbare.

Anhand dieser Gesetze erkennst du die Unterschiede zwischen den Stämmen und die unterschiedlichen Auslegungen der Rechtsschulen. Überlege stets, wo du dich befindest, bevor du als Frau einen jungen Ziegenhirten nach dem Weg fragst.

Warum Ertüchtigung des Geistes und Körpers Ihm wohlgefällig ist

Nur wenn Herz und Verstand eins sind leben wir so, wie es Rastullah wünscht. Das 77. Gesetz soll stellvertretend für die anderen Gesetze hierzu stehen:

77. Die Gottgefälligen stärken Geist und Körper durch Gebet und Kampf, sie sind ihre stärksten Waffen.

Rhondara schenkte uns den Ringkampf, von dem die Gesetze 80 bis 83 künden. Übe dich in den 27 erlaubten Griffen und ehre dadurch Ad’Djiin.

Von der Magie und dem Umgang mit ihr

Mit dem 92. und 93. Gesetz gab Ar’Rashid den Gottgefälligen Seine wichtigsten Gebote zur Magie. Unstrittig ist, dass nicht alle Formen und Arten der Magie Ihm gefällig sind. Allein welche es sind, darauf blicken die Rechtsschulen sehr verschieden:

93. Die Gottgefälligen meiden die schändliche Magie der Echsengötter.

Seit jeher ist es bei allen außer den Schulen Rashduls und Selems so, dass zusammen mit dem 77. Gesetz Magie nie der beste Weg ist. Al’Kira gab uns alles, was wir benötigen, um zu überleben und uns zu beweisen. Er rettete Keft, als die Schuppenhäutigen es angriffen, Er schenkte uns die Dschadra al’Abrah, als unsere Waffen zu versagen drohten.

Deshalb nutze zunächst deinen Geist, um eine Situation zu prüfen. Wo ein Disput die Entscheidung bringen kann, sollen wir uns nicht der Magie bedienen, den anderen zu beeinflussen. Wo unsere Dschadra gegen die Feinde gefragt ist, schicken wir keine Dschinne in den Kampf. Doch es gibt Momente, wenn ein Todwunder nur noch durch Magie zu retten ist. Nicht das Mittel ist das Problem, sondern sich darauf blind zu verlassen, statt auf Seine Weisheit und unseren Geist, den Er uns gab.

Gebote im Alltag

Du hast die Gesetze studiert, du kannst sie alle nennen und das ist gut. Doch zahlreich sind die Gebote darüber hinaus. Sippen, Stämme, Dörfer, Oasen und Städte haben sie. Dir werden Dinge begegnen, die du nicht kennst und die dir falsch vorkommen, da du es als Kind von den Älteren anders gelernt hast.

Denke nach, ehe du urteilst. Denke an deinen Stamm, den Ort, von dem du stammst. Handeln die Hirten dort in allem so, wie es die Händlerinnen tun? Unterschiede gelten auch dort. Respektiere diese und gehe in dich. Sind diese Gebote vereinbar mit den 99 Gesetzen? Falls nicht, liegt dies daran, dass dein Gegenüber einer anderen Rechtsschule folgt oder daran, weil sie gegen die 99 Gesetze verstoßen?

Verschieden wie die Herausforderungen, denen wir uns jeden Tag stellen, sind unsere Lebensweisen und so wie Nomaden in den Weiten der Khôm anders handeln als solche auf Wiesen im Balash, so unterscheiden sich auch die Gebräuche zwischen Oasen und Städten und es ist an uns, an jedem Ort neu unseren Weg zur Einhaltung der 99 Gesetze zu finden, egal ob du im Kalifat oder sogar darüber hinaus reist.

Leben fern des Kalifats

Einfach erscheint es, die Gesetze zu ehren, wenn wir im Kalifat leben, wo die Rechtgläubigen die Mehrheit stellen und der Kalif über uns wacht. Aber es gibt viele Gottgefällige, die fern dieser Lande leben. Stärke sie, wenn du bei ihnen bist, und lasse sie an der Herrlichkeit des Kalifats teilhaben. Höre sie an, erfahre ihre Sorgen und hilf ihnen nach Gebühr, wie es das 33. Gesetz wünscht.

Solltest du allein unter Andersgläubigen und in fremden Landen reisen, prüfe stets, ob die Gesetze dir gerade eine Handlungsweise vorgeben oder ob es nur Gewohnheit ist, die dich handeln lässt wie zu Hause. Denn in der Khôm sind viele Dinge anders, und wenn du durch einen dichten Wald ziehst oder auf offener See bist, wirst du dich anderes verhalten müssen als im Land von Rastullahs erwähltem Volk. So es den Gesetzen nicht widerspricht, nutze die Weisheit der anderen Völker, wie diese unseren Karawanenführern vertrauen, wenn sie durch die Khôm ziehen.

Ihr in der Ferne lest dies bescheidene Werk und seht, zu welchem Volk ihr gehört. Ihr seid Novadis, Rechtgläubige unter Andersgläubigen. Leistet euren Beitrag zur großen Aufgabe die der All-Eine uns stellte. Dies ist das Zeitalter der Rache, in das Amm-el-Thona uns führt.

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Язык: Deutsch | Категория: Beitrag | Автор: Anni Dürr, David Lukaßen | Дата: 26.06.25 | Просмотров: 19 | Отзывов: 0

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